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Dr. jur. Armin Holtus
Überlassung von Arbeitsmitteln für Fahrradlieferanten
 28.07.2021. Ein Fahr­rad­lie­fe­rant hat ei­nen An­spruch ge­genüber sei­nem Ar­beit­ge­ber auf Stel­lung ei­nes ver­kehrstüch­ti­gen Fahr­rads und Dienst­han­dys. Die­ser An­spruch kann nicht durch AGB ein­sei­tig ab­ge­dun­gen wer­den: Hes­si­sches Lan­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 12.03.2021, 14 Sa 306/20.

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