Überlassung von Arbeitsmitteln für Fahrradlieferanten | |
28.07.2021. Ein Fahrradlieferant hat einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf Stellung eines verkehrstüchtigen Fahrrads und Diensthandys. Dieser Anspruch kann nicht durch AGB einseitig abgedungen werden: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2021, 14 Sa 306/20. |

Dr. jur. Armin Holtus
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