Arbeitspflicht nach der Scheidung: Alleinerziehender Ehepartner muss nach Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen
Arbeitspflicht nach der Scheidung: Alleinerziehender Ehepartner muss nach Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.2011– XII ZR 3/09 – Ex-Ehepartner muss bei Kindern ab drei Jahren nur noch