Ist nur noch die Kopie eines Testaments aufzufinden, kann diese vom Nachlassgericht zu eröffnen sein
(dpa/tmn). Wenn ein Verstorbener ein Testament gemacht hat, wird dieses vom Nachlassgericht eröffnet. Grundsätzlich ist nur das Original einer solchen letztwilligen Verfügung, nicht aber eine einfache Kopie hiervon zu eröffnen. Wenn aber nur noch eine Kopie vorhanden ist, kann auch eine Kopie zu eröffnen sein. Der FallEin Erblasser hinterlässt mehrere Verfügungen von Todes wegen. Eine […]